Wasser
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es unterliegt daher strengen gesetzlichen Regelungen.
Anders als in anderen europäischen Ländern wie den Niederlanden, wo Konzentrationsprozesse staatlich beschleunigt wurden, ist in Deutschland die öffentliche Wasserversorgung kommunal geprägt und nach den örtlichen Vorkommen organisiert.
Im Gegensatz zum Energiemarkt, gibt es beim Wasser für den Verbraucher keine Wahlfreiheit bezüglich seines Versorgers. Dies ist technisch sowie chemisch oder physikalisch nicht möglich.
Die Wasserwirtschaft in Schleswig-Holstein wird im Wesentlichen durch die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bestimmt. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine Verschlechterung des Zustands aller Gewässerkategorien zu verhindern bzw. einen bestimmten (guten) Zustand zu erreichen.
Trinkwasserqualität und Trinkwasserüberwachung Schleswig-Holstein
Trinkwasserversorgung
Der Trinkwasserbedarf kann in Schleswig-Holstein lokal oder regional gedeckt werden. Es steht mehr als ausreichend Wasser zur Verfügung. Die Errichtung, Erhaltung und der Betrieb von Wasserversorgungsanlagen erfolgt durch kommunale Unternehmen, Wasserverbände und durch privatwirtschaftlich geprägte Unternehmen.
Trinkwasserqualität
Das Trinkwasser in Schleswig-Holstein entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die zulässigen Grenzwerte im Trinkwasser werden durch die Trinkwasserverordnung geregelt und von den Gesundheitsbehörden streng überwacht.
